1.     Erstgespräch:

Zunächst findet ein ausführliches Erstgespräch (sog. Anamnese/Exploration) statt. Dieses Gespräch dient dazu, alle notwendigen Informationen über Ihr Kind zu bekommen, wie zum Beispiel die Vorgeschichte, Problemschilderung, Entwicklungsverlauf oder Rahmenbedingungen.

In diesem Gespräch kristallisieren sich dann eine oder mehrere Fragestellungen heraus, die anhand der psychologischen Untersuchung beantwortet werden sollen.

Grundsätzlich wird das Erstgespräch mit einem oder beiden Elternteilen und je nach Fragestellung mit oder ohne Kind durchgeführt.

Im Erstgespräch werden auch die Rahmenbedingungen für die psychologische Untersuchung geklärt (Kosten, Dauer, etc.)

Sofern bereits Befunde oder Gutachten vorliegen bitte diese zum Erstgespräch mitzunehmen.

 

2.     Klinisch-psychologische Untersuchung

Anschließend an das Erstgespräch findet die psychologische Untersuchung statt, in der in der Regel ein Intelligenztest und weiters fragestellungsspezifische Tests, Fragebögen oder projektive Verfahren zum Einsatz kommen. Idealerweise findet die Diagnostik an einem Vormittag statt, da sich das Kind zu diesem Zeitpunkt besser konzentrieren kann. Ein Fernbleiben von der Schule ist gestattet und kann auch vom Bildungsinstitut bestätigt werden.

 

3. Nachgespräch

Die Ergebnisse der psychologischen Begutachtung werden danach ausgewertet und interpretiert. Diese Resultate werden im anschließenden Nachgespräch mit Ihnen und bei Bedarf mit Ihrem Kind im Detail besprochen. Darüber hinaus werden Lösungsvorschläge, Empfehlungen für das weitere Vorgehen und zur Unterstützung Ihres Kindes gegeben bzw. notwendige Maßnahmen initiiert. Verschiedenste Formen der Förderung werden bei uns durchgeführt. Ein Gutachten für die  Schule wird auf Wunsch gerne gesondert erstellt.

 

4. Planung

Danach planen wir welche Förderformen / Psychologische Behandlungen / Trainings bei uns in Anspruch genommen werden (siehe Angebote) um schnellstmöglich die Situation zu verbessern. 

 

Datenschutz

Datenschutz hat bei uns oberste Priorität. Wir legen gemeinsam fest, wer ihre Daten einsehen darf. ( Schule, Hort, etc.) 

Da wir manches über sms, WhatsApp, Signal etc. erhalten,  benötigen wir zu dieser Form der Kommunikation vorab eine      schriftliche Genehmigung.

 

Terminabsage

6. Terminabsagen müssen 24 Stunden vorher passieren ansonsten wird der volle Preis in Rechnung gestellt, da wir so kurzfristig nicht nachbelegen können.