In Österreich kann man sich nur unter bestimmten Bedingungen von einer Ausbildung abmelden.
Die wichtigsten Gründe sind:
✅ Zulässige Gründe für eine Abmeldung:
- Einvernehmliche Auflösung (wenn beide Seiten zustimmen).
Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund:
- Gesundheitlichen Problemen
- Schwerwiegende Pflichtverletzungen durch die Bildungsstätte - unzumutbaren Umständen (z. B. Mobbing, grobe Missstände)
❌ Kein gültiger Grund:
- Ein Wechsel des Vortragenden ist kein rechtlich anerkannter Grund für eine Abmeldung, solange die Inhalte weiterhin fachgerecht und qualitätsvoll vermittelt werden.