In Österreich kann man sich nur unter bestimmten Bedingungen von einer Ausbildung abmelden.
    Die wichtigsten Gründe sind:
     
    ✅ Zulässige Gründe für eine Abmeldung:
    Einvernehmliche Auflösung:
    Jederzeit möglich, wenn beide Seiten zustimmen.
     Vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund:
    - Gesundheitlichen Problemen
    
- Schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch die Bildungsstätte
    
- Unzumutbaren Umständen (z. B. Mobbing, grobe Missstände)
    
    ❌ Kein gültiger Grund:
    - Ein Wechsel des Vortragenden ist kein rechtlich anerkannter Grund für eine Abmeldung, solange die Inhalte weiterhin fachgerecht und qualitätsvoll vermittelt werden.