Förderungen

 

Unser Bildungsinstitut besitzt das EBQ Qualitätssiegel. Somit sind viele Ausbildungen in der Erwachsenenbildung förderbar!  

Bildungsteilzeit:

In diesem Modell können sie ihren Arbeitsumfang zwischen 25% und 50% reduzieren, zwischen 4 und 24 Monaten.

 

Voraussetzungen:

  • Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze. 
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in.
  • Der*die Arbeitnehmer*in muss Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.

Antragstellung:

  • Abklärung mit dem*der Arbeitgeber*in
  • Abklärung mit dem AMS
  • Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden im Bildungsinstitut Competence Team
  • Antragstellung beim AMS

Förderung durch das AMS

Voraussetzung ist die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. (Kontakt mit AMS Berater*in)

 

AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer*innen.

Diese Förderung können Arbeitgeber*innen erhalten

Die Ausbildung muss mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.

 

AMS-Unternehmensgründerprogramm

Unterstützung bei Neugründung. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.

 

Förderung der Personalentwicklung

Unterstützung bei der Personalentwicklung mit Qualifizierungen für Beschäftigte in Ihrem Unternehmen.

 

FÖRDERUNGEN EINZELNER BUNDESLÄNDER

Wien – WAFF

Unterschiedlichste Förderungen.

 

Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss

Gefördert werden Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, …) fallen. (Weiterbildungen und Umschulungen).

 

Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer*innen, freien Dienstnehmer*innen und Wiedereinsteiger*innen. Antragsstellung frühestens mit Beginn der Ausbildung.

 

NÖ – Bildungsförderung

Beitrag zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, die der berufsspezifischen Weiterbildung dienen.

 

OÖ – Bildungskonto des Landes OÖ

Weiterbildung und Umschulung zur Arbeitsplatzsicherung 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis maximal 2000€. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.

 

Salzburg – Bildungsscheck

Förderung von berufsorientierten Weiterbildungen oder Ausbildungen, die unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können (Absicherung des Beschäftigtenverhältnisses) oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

 

Steiermark – Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung (Grafo)

Angebot für berufstätige Grazer*innen, zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Förderung bis zu 2.500€ für Weiterbildungen und Umschulungen.

 

Tirol – Bildungsgeld-update

Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. (Arbeitnehmer*innen, Arbeitslose, Wiedereinsteiger*innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeiter*innen und Menschen mit Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Tirol. 30 % (max. 500 Euro) der Kurskosten. Antragstellung bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.

 

Vorarlberg – Bildungszuschuss

Unterschiedlichste Fördermöglichkeiten. Antragsstellung können frühestens nach Beginn der Ausbildung, Förderung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.

 

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON BILDUNGSKOSTEN

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.

Absetzbar sind

  • Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
  • zusätzliche Fahrtkosten allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
  • Nächtigungskosten

Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.